Feststellanlagen
Elektro-Service-Kundler in Pyrbaum

Feststellanlagen (FSA)

Sicherheit und Komfort in Betrieben und öffentlichen Gebäuden

Betreiber von gewerblichen Betrieben und öffentlichen Gebäuden müssen gemäß der jeweils gültigen Landesbauordnung (LBO) für ausreichende Brandschutzabschlüsse in Form von Brandabschnittstüren und Rauchabschlusstüren sorgen. Im Brandfall werden so Rettungswege vor Feuer, Rauch- und Hitzeentwicklung abgeschirmt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass solche Brandschutzabschlüsse ständig geschlossen zu halten sind. Was im Ernstfall für die sichere Evakuierung der im Gebäude befindlichen Personen sorgt, kann sich jedoch im Alltag als permanentes Hindernis erweisen. Geschlossene Türen verlangsamen den Gütertransport und stören den Bewegungsfluss von Personen vor allem in hochfrequentierten Bereichen des Gebäudes. Zertifizierte FSA lösen dieses Problem. Elektromagnetische Feststellvorrichtungen wie Haftmagnete, Magnetventile oder Magnetkupplungen halten die Türen im Normalfall geöffnet und verfügen über eine Vorrichtung, die die erforderliche Energie zum selbsttätigen Schließen in gespeichertem Zustand hält. Als Brandmelder für FSA kommen Thermo- oder Rauchschalter zum Einsatz, die mit einem Netzteil verbunden sind und über die Hausanlage mit Strom versorgt werden. Wird die Stromzufuhr unterbrochen oder Rauch bzw. Hitzeentwicklung über die Sensoren vermeldet, veranlasst der Schalter die selbsttätige Schließung des Brandabschlusses. Während Rauchschalter den Anforderungen für sämtliche FSA genügen, dürfen Thermoschalter hingegen nicht an Brandabschnitts- und Rauchabschlusstüren im Bereich von Fluchtwegen verwendet werden.

Brandschutzabschlüsse mit FSA dürfen nicht manuell geschlossen werden, um die Funktionstüchtigkeit des Systems permanent aufrechtzuerhalten. Hierfür muss eine geeignete Auslösevorrichtung – zumeist in Form eines Handtasters –in roter Farbe und mit dem schriftlichen Hinweis „Tür schließen“ installiert werden. FSA in öffentlichen Gebäuden und Betrieben müssen ausnahmslos aus Einzelkomponenten bestehen, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sind. In explosionsgefährdeten Bereichen (EX 1 und EX 2) müssen darüber hinaus spezielle ATEX-konforme Komponenten verwendet werden. Im Anschluss an eine ordnungsgemäße Installation muss das Gesamtsystem schließlich durch eine „eingewiesene Person“ für Feststellanlagen nach DIN 14677 abgenommen und mittels eines Abnahmeschilds in unmittelbarer Umgebung der FSA ausgezeichnet werden. Im ersten Jahr müssen FSA monatlich überprüft und entsprechend protokolliert werden. Funktioniert die FSA in diesem Zeitraum fehlerfrei, kann anschließend auf ein dreimonatiges Prüfintervall umgestellt werden.

Bei der vorschriftsmäßigen Installation von FSA müssen die verschiedenen Auflagen und baulichen Gegebenheiten umfassend berücksichtigt werden. Unsere Fachkräfte sind hierbei gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner!

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